Was können Sie von uns erwarten?
- Vereinbarungsgemäße, ordentliche und preiswerte Arbeit.
- Freundliches Auftreten und Erfüllung Ihrer Aufträge mit unserer Diamant Kernbohrtechnik
- Betonsägetechnik nach den anerkannten Regeln der Technik
Wir sind spezialisiert, Arbeiten in sensiblen Umgebungen – elektrotechnische Betriebsräume, Büroräume, bewohnte Gebäude etc. zuverlässig und sauber auszuführen.
Das sollten Sie wissen und beachten!
Der zu bearbeitende Baukörper muss im Bohr-/Schneide- und Schlitz/Fräsbereich garantiert frei von Ver- und Entsorgungsleitungen (u. a.: Strom-, Gas-, Informations-, Wasser- und Abwasserleitungen) sein. Als Auftraggeber sind Sie verantwortlich vor Auftragserteilung die notwendigen Zustimmungen vom Eigentümer/Vermieter einzuholen und die rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass Standfestigkeit und die Funktiona-lität des Bauwerkes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch durch die beauftragten Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Ab einem bestimmten Umfang der Arbeiten muss vom Auf-traggeber der Rat gegebenenfalls ein Gutachten eines Baustatikers oder Tragwerksplaners eingeholt werden und gegebenenfalls eine Bauanzeige und/oder eine Baugenehmigung zu beantragen. Wenn wir für Sie z. B. einen Sturzträger einbauen sollen muss von Ihrem Bauingenieur – Projektanten der Träger statisch bemessen und die Technologie des Ein-baus vorgegeben werden. Unsere Leistungen sollten Sie durch einen Prüfstatiker oder Bauingenieur kontrollieren und abnehmen lassen. Bei größeren Aufträgen mit erhöhten Anfangsaufwendungen für uns bitten wir Sie, An- bzw. Abschlagzahlungen im zu verein-barenden Umfang zu leisten.
Um Missverständnisse zu vermeiden und aus haftungsrechtlichen Gründen muss der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter verantwortlich selbst das Einmessen und Anzeichnen der Bohr- und/oder Schneidbereiche vornehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nach Vorklärung und bei Erfordernis nach Ortstermin und gegebenenfalls kostenpfl ichtiger Beratung die bei Auftragsertei-lung rückerstattet wird ein schriftliches Angebot unterbreiten und Sie bitten uns schriftlich zu beauftragen.